| Möchten Sie an klinischen
Studien - z.B. zum Tourette-Syndrom - teilnehmen?
IVTS gibt Ihnen im Folgenden einige Informationen
zum Hintergrund und Verständnis klinischer Studien.
Warum klinische Studien?
Medizinische Erkenntnisse und neue
Medikamente fallen nicht vom Himmel, sondern sind das
Ergebnis langwieriger und sorgfältiger Forschungsarbeit.
Bei der Entwicklung eines Arzneimittels zur späteren
Anwendung am kranken Menschen ist die Durchführung
klinischer Prüfungen an Probanden (gesunde Studienteilnehmer)
und Patienten mit Symptomen oder Erkrankungen unumgänglich.
Damit wird der wissenschaftliche Nachweis geführt,
dass dieses Arzneimittel die notwendige Qualität,
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zur Behandlung einer
Erkrankung aufweist.
Wie sicher sind klinische Studien?
Klinische Prüfungen sind weltweit
anerkannt und werden nach den entsprechenden Bestimmungen
des Weltärztebundes (Deklaration von Helsinki (Seite
119), 1964; in ihrer erneuerten Fassung von Edinburgh,
Schottland, 2000), nach den Richtlinien
für gute klinische Praxis (CPMP/ICH/135/95)
sowie nach dem deutschen
Arzneimittelgesetz durchgeführt. Der Datenschutz
ist gewährleistet.
Was wird erforscht?
Sowohl bereits bewährte Medikamente
(z.B. Clonidin, Haloperidol) als auch neue Wirkstoffe
(z.B. gabaerge Substanzen, Cannabinoide, Dopaminagonisten)
sowie nicht medikamentöse Behandlungsformen werden
untersucht. In den klinischen Prüfungen zum Tourette-Syndrom
bzw. Tic-störungen werden die Behandlungen u. a.
auf ihre Verträglichkeit, Unbedenklichkeit, ihre
mögliche Vergleichbarkeit mit bereits handelsüblichen,
in Apotheken erhältlichen Medikamenten u. ä.
untersucht. Siehe dazu auch: "Phaseneinteilung
klinischer Studien".
Wo und von wem werden klinische Prüfungen
durchgeführt?
Klinische Prüfungen werden von
qualifizierten Ärzten in Universitätskliniken,
Krankenhäusern, speziellen Studienzentren sowie
in Praxen von niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
Auftraggeber von klinischen Prüfungen sind in der
Regel die pharmazeutische Industrie und Auftragsforschungsinstitute.
Wie kann ich mich informieren?
Jedermann soll nachlesen können,
welche Ergebnisse bei Arzneimittelstudien mit Patienten
herausgekommen sind. Dazu werden die Resultate sämtlicher
von forschenden Arzneimittelherstellern gemeinsam mit
Kliniken oder Arztpraxen durchgeführten Studien
in öffentlich zugängliche Internet-Datenbanken
gestellt (siehe unten).
Das haben im Januar 2005 die Pharmaverbände Europas,
Japans und der USA gemeinsam mit dem Internationalen
Pharmaverband IFPMA beschlossen. Die lückenlose
Publikation aller Studienergebnisse soll dazu beitragen,
dass sich Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten
und Wissenschaftler bei der Forschungsplanung stets
auf den gesamten Wissensstand zu einem Medikament stützen
können.
Was wird von mir erwartet?
Vor der Anmeldung zur Teilnahme an
jeder Studie steht immer Ihre Information. Sie werden
von den durchführenden Firmen oder Forschungsstellen
umfassend aufgeklärt und mit Informationsmaterialien
versorgt.
Zögern Sie nicht, alle Fragen zu stellen, die für
Sie wichtig sind. Sie sollten gewillt und in der Lage
sein, die vorhergesehenen Untersuchungstermine einzuhalten.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit das Recht,
Ihre Teilnahme ohne irgendwelche Nachteile für
Sie abzubrechen. Wenn Sie wünschen, auch ohne Angabe
von Gründen. Bei allen Studien werden keine personenbezogenen
Daten übermittelt. Die Anonymität ist also
gewährleistet.
Kann ich ohne Weiteres an einer klinischen
Prüfung teilnehmen?
Um festzustellen, ob Sie als Teilnehmerin/Teilnehmer
für eine klinische Prüfung überhaupt
in Betracht gezogen werden können, werden im Rahmen
dieser allgemeinen medizinischen Voruntersuchung verschiedene
Untersuchungen durchgeführt: Dies können z.B.
sein:
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Aufnahme Ihrer Krankengeschichte (Anamnese) |
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Körperliche Untersuchung |
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Neurologische Tests |
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Puls-, Blutdruck-, Atemfrequenz- und
Körpertemperaturmessung |
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Größen- und Gewichtsbestimmung |
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Hepatitis-, Alkohol- und Drogentes |
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HIV-I- und -II-Antikörpertest |
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EKG Aufzeichnung |
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Untersuchung des Bluts und des Urins |
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Je nach Alter, körperlichem Untersuchungsbefund
und Ihrer Kranken-geschichte können zusätzlich
weitere Untersuchungsmethoden zur Anwendung kommen.
Phasen klinischer Studien
Phasen I, II, III und IV und Anwendungsbeobachtungen
Klinische Studien werden in Deutschland
und international nach den Stadien der Medikamentenentwicklung
eingeteilt. Die Ergebnisse von Studien dienen den Arzneimittelbehörden
als Grundlage für die Zulassung neuer Medikamente.
Klinische Studien müssen von den Behörden
und Ethikkommissionen vorher bewilligt werden und werden
anschließend von den Behörden.
Phase I:
An informierten und gesunden Freiwilligen
(Probanden) werden zunächst die Sicherheit und
Verträglichkeit sowie die Pharmakokinetik und die
maximal tolerable Dosis eines Wirkstoffs geprüft.
Falls ein Einsatz des Präparates bei Gesunden aus
ethischen Gründen ausgeschlossen ist, kann die
Studie auch direkt an einer kleinen Gruppe von Patienten
(ca. 10-80) vorgenommen werden. Häufig prüft
man hier verschiedene Dosierungen im Hinblick auf den
gewünschten Effekt sowie auf mögliche Nebenwirkungen.
Phase II:
Prüfung der Sicherheit und der
therapeutischen Wirkung neuer Arzneimittel an einer
erweiterten Patientengruppe (ca. 50-500). Zielkriterium
ist der objektivierbare therapeutische Effekt des Medikaments.
Falls ethisch zulässig, testet man das Medikament
in randomisierten Studien im Vergleich zu einem Placebo
oder aber im Vergleich zu einer bereits etablierten
Standardmedikation.
Phase III:
Vergleich der Wirksamkeit des Medikaments
mit einer Standardmedikation. Verglichen werden kann
entweder mit einem historischen Kollektiv, oder was
meist wesentlich aussagekräftiger ist - im Rahmen
von prospektiv randomisierten Doppelblindstudien.
Um ausreichend große Patientenzahlen-> (ca.
300-2.000) für den statistischen Vergleich zu haben,
sind Phase III-Studien oft multizentrisch angelegt:
mehrere Kliniken, ggf. in verschiedenen Ländern,
nehmen an der Studie teil und behandeln die Patienten
exakt nach dem gleichen Protokoll. Nach erfolgreichem
Abschluss der Phase III kann die entwickelnde Firma
eine Zulassung oder Zulassungserweiterung für das
Medikament beantragen.
Phase IV:
Erforschung des Medikaments im Hinblick
auf weitere therapeutische Einsatzmöglichkeiten,
seltene Nebenwirkungen oder pharmakoökonomische
Vorteile (bis zu 10.000 Patienten). Auch nach Abschluss
der Phase IV bleibt jedes Medikament unter Kontrolle
der Arzneimittelbehörden, da manche Wirkungen erst
nach längerer Anwendung erkennbar sind.
Anwendungsbeobachtungen:
Ist ein Medikament zugelassen und in
der Apotheke erhältlich, führen Firmen manchmal
Anwendungsbeobachtungen durch. Dies sind relativ einfach
gehaltene Prüfungen, in denen in der Regel niedergelassenen
Ärzte (manchmal aber auch Klinikärzte oder
Apotheker) ihre Erfahrungen mit einem zugelassenen Medikament
protokollieren. Häufig werden dabei auch die Patienten
um ihre Bewertung des Medikamentes gebeten (Wirksamkeit,
Verträglichkeit, Anwenderfreundlichkeit etc ...).
Im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen werden sowohl
rezeptpflichtige wie rezeptfreie Medikamente dokumentiert.
Sie liefern wertvolle Erkenntnisse über den Einsatz
eines Medikamentes in der alltäglichen Praxis des
Arztes. Sämtliche Ergebnisse werden den Zulassungsbehörden
anonymisiert zur Verfügung gestellt. Auf der Basis
der in Anwendungs-beobachtungen gewonnen Erkenntnisse
werden häufig die Texte von Beipackzetteln oder
Fachinformationen für die Ärzte angepasst.
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