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Beitragsordnung
des Vereins IVTS - InteressenVerband
Tic & Tourette Syndrom e.V. (nachfolgend Verein genannt).
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie
regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren
und Umlagen.
Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Der Vorstand legt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr
und Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden
Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss
des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
| Beitragsklasse |
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Mitgliedsform |
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Beitragshöhe/Monat |
| 01 |
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Ordentliche Mitglieder |
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frei |
| 02 |
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Fördernde Mitglieder |
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mindestens € 5,- |
| 03 |
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Ehrenmitglieder |
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nach eigenem Ermessen |
- Fördermitglieder erhalten Druckwerke gegen eine ermäßigte
Schutzgebühr.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich
mitzuteilen.
- Ein Wechsel der Mitgliedsform ist jederzeit möglich, entweder
durch Erlaubnis zum Lastschrifteinzug als Fördermitglied oder
durch Widerruf der Einzugsermächtigung zum Jahresende.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.
des laufenden Jahres abgebucht.
- Gebühren durch Rücklastschriften werden dem ausstehenden Beitrag
zugerechnet.
- Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden entrichtete Beiträge
nicht erstattet.
- Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem
Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
| Bank |
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Sparkasse Freiburg |
| BLZ |
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680 501 01 |
| Konto |
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12 666 834 |
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Home
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Tel.-Hotline:
01805/500108*
Mo/Di 20-22 Uhr
Do/Fr 10-12 Uhr
(*0,14 €/Min.
aus dem dt.
Festnetz; max.
0,42 €/Min.
aus den dt.
Mobilfunknetzen) |
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| Telefon-
Seelsorge |
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