Wir blicken inzwischen auf eine erfolgreiche Veranstaltung in
Frankfurt zurück.
Einige von Ihnen, die nicht nach Frankfurt reisen konnten, haben
bereits per E-Mail oder telefonisch bei uns nachgefragt, ob Ihre
Fragen in den beiden Vorträgen beantwortet werden konnten.
Zunächst möchten wir uns bei allen Teilnehmern sehr
herzlich für das Interesse und die Teilnahme an den Veranstaltungen
bedanken. Ihre Fragen, Ihr Input bei den Vorträgen als auch
beim „Workshop für Ehrenamtliche“ waren für
uns super wertvoll. Herzlichen Dank an alle Teilnehmer und Referenten
für das herzliche Miteinander und die konstruktive Zusammenarbeit.
Vortrag Erwerbsminderung
Herr Fried von der Deutschen Rentenversicherung Frankfurt informierte
in sehr verständlicher Form umfassend über Alles, was
zu diesem Thema wichtig ist, und beantwortete gerne all die vielen
gestellten Fragen der Teilnehmer.
Die Rentenversicherung orientiert sich bei der Feststellung der
Erwerbsfähigkeit immer am Grad der verbleibenden Erwerbsfähigkeit,
kurz GdE, völlig unabhängig von der Art der Erkrankung
und vom erlernten Beruf. Als teilweise erwerbsgemindert gilt,
wer nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente
erhält, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten
kann oder wer zwar teilweise erwerbsgemindert ist, dem aber der
(Teilzeit-)Arbeitsmarkt verschlossen ist.
Folgende Sonderregelungen können relevant sein:
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Die Regel der "3/5-
Belegung" besagt, dass die Wartezeit auch dann erfüllt
ist, wenn im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren Pflichtbeiträgen
geleistet worden sind. Der Fünf-Jahreszeitraum kann
sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. |
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Die allgemeine Wartezeit ist auch dann
vorzeitig erfüllt, wenn innerhalb von sechs Jahren
nach Beendigung einer Berufsausbildung eine volle Erwerbsminderung
eingetreten ist und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt
der vollen Erwerbsminderung mindestens 12 Pflichtbeiträge
gezahlt worden sind. |
Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit den Neuregelungen vom
01.01.2001 nur noch für die Gruppe derer, die vor dem 02.01.1961
geboren worden sind. Bei diesen greift noch der Berufsschutz,
d.h. sie können nur unter Berücksichtigung ihres bisherigen
beruflichen Werdegangs auf zumutbare Berufe verwiesen werden.
Wichtig für alle Betroffenen ist u. a. ein lückenloser
Versicherungsverlauf hinsichtlich der Beitragszahlungen
in die Rentenversicherung. Herr Fried wies im Besonderen darauf
hin, dass arbeitssuchende Betroffene, die keine Ansprüche
auf Leistungen der ARGE haben, sich oftmals beim Arbeitsamt abmelden,
obwohl sie weiterhin arbeitsuchend sind.. Das hat zur Folge, dass
der Versicherungsverlauf unterbrochen wird und der Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente gefährdet sein kann. Für
Auskünfte über ganz persönliche Anspruchsgrundlagen
empfiehlt er dringend die regelmäßigen Beratungstermine
bei Vertretern der Gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort.
Interessant waren auch die Informationen zum Persönlichen
Budget, das keine neue Leistung darstellt, sondern lediglich
die Verwendung der bewilligten finanziellen Leistungen dem Leistungsempfänger
überlässt.

Vortrag Schwerbehinderung
Herr Krause vom Versorgungsamt Frankfurt referierte zum Thema
Schwerbehinderung.
Wie erwartet, wurde Herr Krause mit Fragen bombardiert. Die meisten
der Teilnehmer haben Ihre Fragen zu diesem Thema bereits im Vorfeld
an uns gesandt, so dass sich Herr Krause gezielt darauf vorbereiten
konnte. Die einzelnen Versorgungsämter im Bundesgebiet müssen
bei der Bewertung der Ticstörung bzw. des Tourette Syndroms
den Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen
beurteilen (AHP 2008, Ziffer 26.1. Abs. 2), da alle Ticstörungen
nach dem ICD 95.0 – 95.2 in den AHP (Anhaltspunkten bzw.
nunmehr Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) nicht aufgeführt
sind.
Derartige Feststellungen müssen die mit den AHP/VG besonders
erfahrenen Versorgungsärzte treffen.
Beim Tourette Syndrom kommen je nach
Ausprägung, Verlaufsform und therapeutischer Beeinflussbarkeit
GdB-Werte bis 100 in Frage. Im
Kindesalter sind die Voraussetzungen für das Ausgleichsmerkmal
„H“ in der Regel bis zum 16. Lebensjahr gegeben.
Quellenangaben für die Bewertung von Tic-Erkrankungen senden
wir unseren Mitgliedern auf Anfrage gerne zu.
Kinder profitieren in der Regel von einem Schwerbehindertenausweis
(SBA) durch die Gewährung verschiedener Nachteilsausgleiche,
u. a. durch die Integrations- bzw. Jugendämter. Die Sorgen
einiger Eltern, dass ein SBA bei der Jobsuche hinderlich oder
gar förderlich sein könnte, hat Herr Krause schnell
und überzeugend nehmen können.
Wir freuen uns riesig darüber, dass wir Herrn Krause als
ehrenamtlichen Mitstreiter des IVTS zum Thema Schwerbehinderung
gewinnen konnten. So haben wir nun einen direkten Draht zu einem
Experten und damit auch umfassenden Zugang zu entsprechenden Fachinformationen.
Für individuelle Fragen unserer Mitglieder stehen wir Ihnen während
unserer Hotline-Sprechzeiten Tel: +49 (0) 1805 / 50 01 08 * gerne zur
Verfügung. (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz;
max. 0,42 € / Min. aus den dt. Mobilfunknetzen)

Mitgliederversammlung
Nach den beiden wirklich sehr interessanten Vorträgen trafen
sich die Mitglieder zur Mitgliederversammlung. Der bisher aktive
Vorstand wurde in dieser Zusammensetzung wieder gewählt.
Wir bedanken uns vielmals für das Vertrauen unserer Mitglieder
und freuen uns auf die Projekte der nächsten beiden Jahre.

Abendveranstaltung
Am Abend tauschten wir während und nach einem sehr schmackhaften
Buffet Erfahrungen aus. Im Laufe des Abends gönnten wir uns
frische Luft bei einem Spaziergang im Frankfurter Bankenviertel.
Zurück im Hotel laß uns Lothar Schwalm aus seinem gelungenen
Buch „Wortlust“ vor. Weit nach Mitternacht fielen
wir müde, jedoch sehr zufrieden, ins Bett.
Workshop für Ehrenamtliche
Unser „Workshop für Ehrenamtliche“ startete
um 9 Uhr am Sonntagmorgen und war spannend, kurzlebig, anstrengend
und konstruktiv zugleich.
Fünf SHG-Leiter, drei telefonische Ansprechpartner, zwei
Mitstreiter des Redaktionsteams, zwei Praktikanten und vier Vorstandsmitglieder
boten eine optimale Zusammensetzung für unsere Workshop-Themen
an diesem Tag.
Risiken der Selbsthilfe und Möglichkeiten
der Absicherung
Frau Dr. Menter, Rechtsanwältin und Vorsitzende des ADHS
Deutschland e.V. widmete sich dem Thema „Risiken
der Selbsthilfe und Möglichkeiten der Absicherung für
ehrenamtlich Engagierte“. Wie ist das mit den Rechten
und Pflichten Ehrenamtlicher, sei es als Vorstandsmitglied, SHG-Leiter,
SHG-Mitglied, telefonischer Ansprechpartner usw.? Was darf ich,
was nicht, worauf muss ich achten, wann und in welcher Höhe
bin ich haftbar? All diese Fragen und noch viele mehr beantwortete
Frau Menter in Ihrem informativen Vortrag.
Denn, eine SHG ist heutzutage schnell gegründet, ein Ehrenamt
schnell übernommen, aber sind auch alle Konsequenzen bedacht
worden?
Öffentliche oder gesetzlich ausdrücklich als „Ehrenamtliche
Tätigkeit“ bezeichnete Ehrenämter sowie solche,
bei deren freiwilliger Tätigkeit es sich um eine so genannte
„verantwortliche“ Tätigkeit handelt, sind vom
Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen –
wenn in deren Ausübung ein Schaden verursacht wird.
Besonders SHG-Leiter und deren ehrenamtliches Engagement brauchen
die Anerkennung, die Unterstützung und im Besonderen den
Versicherungsschutz durch einen Dachverband.
Wer Gutes tut, sollte auch gut abgesichert sein.
Die meisten der SHG-Leiter und telefonischen Ansprechpartner sind
bereits seit einigen Jahren ehrenamtlich für Betroffene und
Angehörige in der Tourette-Selbsthilfe aktiv.
Um diese Lücke zu schließen, haben wir als Dachverband
seit 2008 die notwendigen Verträge abgeschlossen. Durch ihre
Mitgliedschaft beim IVTS sind die SHG-Leiter, telefonischen
Ansprechpartner und andere Aktive im Falle eines Haftpflichtschadens
bzw. eines Unfalles aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit
versichert! Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die
Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie auf Berufskrankheiten
bezugnehmend auf alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten,
einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.
Wie wichtig solch eine Absicherung ist, wird leider oftmals
unterschätzt – so lange nichts passiert. Die Möglichkeiten
für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen
die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes. In
den folgenden, beispielhaften Fällen hätten Sie keinen
Versicherungsschutz:
Beispiele:
Ein SHG-Leiter organisiert einen Wandertag und legt irrtümlich
eine Wanderroute fest, die durch unwegsames, gefährliches
Gelände führt. Ein SHG-Mitglied stürzt und verletzt
sich am Knöchel.
Ein SHG-Leiter radelt mit seinem Rad zum SHG-Treffen, stürzt
und erleidet einen körperlichen Schaden.
Ein SHG-Leiter unterstützt den Dachverband durch die persönliche
Teilnahme an einer Lehrerfortbildung bzw. durch einen Informationsstand
bei einer regionalen Veranstaltung. Er fährt mit dem Auto
zum Veranstaltungsort und verursacht einen Unfall. Der Geschädigte
ist schwer verletzt.
Im Rahmen Ihrer Selbsthilfearbeit organisieren Sie einen Workshop.
Während einer Pause stürzt ein Teilnehmer auf dem Gang
zur Toilette und erleidet einen komplizierten Trümmerbruch
im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft
beeinträchtigt.

Gemeinsam am Thema, Allein vor Ort?
Im Anschluss daran widmeten wir uns gemeinsam mit Sabine Kraft,
Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Betriebswirtin und Geschäftsführerin
im Bundesverband Kinderhospiz dem Thema „Gemeinsam am Thema
- Allein vor Ort?“.
Die Selbsthilfegruppenleiter als auch alle anderen Ehrenamtlichen
wünschen sich weiterhin die enge Zusammenarbeit untereinander,
als auch mit dem IVTS als Dachverband. Wichtige Themen
waren u. a. die Erarbeitung der Ressourcen und Grenzen der Selbsthilfe,
die Abgrenzung der SHG-Leiter bei emotional belastenden und zeitintensiven
Fragestellungen durch Betroffene bzw. Angehörige und die
Möglichkeiten der Mediation bzw. Supervision.
Wir werden nun in den nächsten Monaten innerhalb einer
Projektgruppe alle wichtigen Themen erörtern und in unsere
bereits vorhandenen Leitlinien für Ehrenamtliche
einarbeiten. Unser Ziel ist es, unser aktuelles Angebot an Leistungen
des Dachverbandes für die Ehrenamtlichen noch weiter auszubauen,
um Orientierung, Sicherheit und Kraft für diese aufopferungsvolle
und wertvolle Arbeit zu geben.
Teamwork spielt im IVTS eine große Rolle, denn
es stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und die
Bereitschaft, langfristig engagiert mitzuarbeiten, mit dem Ziel,
die Lebensqualität der Betroffenen und Angehörigen zu
verbessern.
Die SHG-Leiter begrüßen die Existenz und die Aktivitäten
des IVTS e.V. und der TGD e.V. aufgrund der sich ergänzenden
Satzungsziele sehr, da sie nun vor Ort viel mehr Hilfestellung
leisten können als je zuvor.
Besonders hervorgehoben wurde der Bedarf nach
direkter Hilfe, wie sie der IVTS u. a. durch Workshops,
vielfältigen Broschüren wie z. B. „Tics &
Tourette“ oder den „Ratgeber für Eltern“,
den Mitgliederbereich im Internet, die Kooperation mit Christian
Hempel auf tourette.de
und über das Einzelfallcoaching anbietet.
Der Bedarf an direkter Hilfe spiegelt sich besonders in dem stetigen
Mitgliederzuwachs des IVTS wider.
Dankeschön an alle, die im letzten Jahr persönlich,
per Telefon oder per E-Mail unsere ehrenamtliche Arbeit durch
liebe Worte wertschätzten.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Referenten für die
hervorragende Zusammenarbeit, bei allen Ehrenamtlichen für
Ihr großes Engagement, bei all unseren Mitgliedern und Förderern
für das Vertrauen der letzten Jahre.
Ein herzliches Dankeschön geht aber auch an unsere Familien,
die so manches mal auf unsere Präsenz verzichten mussten,
damit wir für Sie bzw. Ihre Angehörigen da sein konnten.
