Interessenverband Tic & Tourette
InteressenVerband Tic & Tourette Syndrom e.V.
 
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Veranstaltung des IVTS e.V.
vom 16.05.09 - 17.05.09 in Frankfurt/Main


Wir blicken inzwischen auf eine erfolgreiche Veranstaltung in Frankfurt zurück.

Einige von Ihnen, die nicht nach Frankfurt reisen konnten, haben bereits per E-Mail oder telefonisch bei uns nachgefragt, ob Ihre Fragen in den beiden Vorträgen beantwortet werden konnten.
Zunächst möchten wir uns bei allen Teilnehmern sehr herzlich für das Interesse und die Teilnahme an den Veranstaltungen bedanken. Ihre Fragen, Ihr Input bei den Vorträgen als auch beim „Workshop für Ehrenamtliche“ waren für uns super wertvoll. Herzlichen Dank an alle Teilnehmer und Referenten für das herzliche Miteinander und die konstruktive Zusammenarbeit.

Vortrag Erwerbsminderung

Herr Fried von der Deutschen Rentenversicherung Frankfurt informierte in sehr verständlicher Form umfassend über Alles, was zu diesem Thema wichtig ist, und beantwortete gerne all die vielen gestellten Fragen der Teilnehmer.
Die Rentenversicherung orientiert sich bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit immer am Grad der verbleibenden Erwerbsfähigkeit, kurz GdE, völlig unabhängig von der Art der Erkrankung und vom erlernten Beruf. Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann oder wer zwar teilweise erwerbsgemindert ist, dem aber der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt verschlossen ist.

Folgende Sonderregelungen können relevant sein:

Die Regel der "3/5- Belegung" besagt, dass die Wartezeit auch dann erfüllt ist, wenn im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren Pflichtbeiträgen geleistet worden sind. Der Fünf-Jahreszeitraum kann sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängern.
Die allgemeine Wartezeit ist auch dann vorzeitig erfüllt, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Berufsausbildung eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 12 Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.

Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit den Neuregelungen vom 01.01.2001 nur noch für die Gruppe derer, die vor dem 02.01.1961 geboren worden sind. Bei diesen greift noch der Berufsschutz, d.h. sie können nur unter Berücksichtigung ihres bisherigen beruflichen Werdegangs auf zumutbare Berufe verwiesen werden.

Wichtig für alle Betroffenen ist u. a. ein lückenloser Versicherungsverlauf hinsichtlich der Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Herr Fried wies im Besonderen darauf hin, dass arbeitssuchende Betroffene, die keine Ansprüche auf Leistungen der ARGE haben, sich oftmals beim Arbeitsamt abmelden, obwohl sie weiterhin arbeitsuchend sind.. Das hat zur Folge, dass der Versicherungsverlauf unterbrochen wird und der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gefährdet sein kann. Für Auskünfte über ganz persönliche Anspruchsgrundlagen empfiehlt er dringend die regelmäßigen Beratungstermine bei Vertretern der Gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort.

Interessant waren auch die Informationen zum Persönlichen Budget, das keine neue Leistung darstellt, sondern lediglich die Verwendung der bewilligten finanziellen Leistungen dem Leistungsempfänger überlässt.

Vortrag Schwerbehinderung

Herr Krause vom Versorgungsamt Frankfurt referierte zum Thema Schwerbehinderung.
Wie erwartet, wurde Herr Krause mit Fragen bombardiert. Die meisten der Teilnehmer haben Ihre Fragen zu diesem Thema bereits im Vorfeld an uns gesandt, so dass sich Herr Krause gezielt darauf vorbereiten konnte. Die einzelnen Versorgungsämter im Bundesgebiet müssen bei der Bewertung der Ticstörung bzw. des Tourette Syndroms den Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilen (AHP 2008, Ziffer 26.1. Abs. 2), da alle Ticstörungen nach dem ICD 95.0 – 95.2 in den AHP (Anhaltspunkten bzw. nunmehr Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) nicht aufgeführt sind.
Derartige Feststellungen müssen die mit den AHP/VG besonders erfahrenen Versorgungsärzte treffen.

Beim Tourette Syndrom kommen je nach Ausprägung, Verlaufsform und therapeutischer Beeinflussbarkeit GdB-Werte bis 100 in Frage. Im Kindesalter sind die Voraussetzungen für das Ausgleichsmerkmal „H“ in der Regel bis zum 16. Lebensjahr gegeben.
Quellenangaben für die Bewertung von Tic-Erkrankungen senden wir unseren Mitgliedern auf Anfrage gerne zu.

Kinder profitieren in der Regel von einem Schwerbehindertenausweis (SBA) durch die Gewährung verschiedener Nachteilsausgleiche, u. a. durch die Integrations- bzw. Jugendämter. Die Sorgen einiger Eltern, dass ein SBA bei der Jobsuche hinderlich oder gar förderlich sein könnte, hat Herr Krause schnell und überzeugend nehmen können.

Wir freuen uns riesig darüber, dass wir Herrn Krause als ehrenamtlichen Mitstreiter des IVTS zum Thema Schwerbehinderung gewinnen konnten. So haben wir nun einen direkten Draht zu einem Experten und damit auch umfassenden Zugang zu entsprechenden Fachinformationen.

Für individuelle Fragen unserer Mitglieder stehen wir Ihnen während unserer Hotline-Sprechzeiten Tel: +49 (0) 1805 / 50 01 08 * gerne zur Verfügung. (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz; max. 0,42 € / Min. aus den dt. Mobilfunknetzen)

Mitgliederversammlung

Nach den beiden wirklich sehr interessanten Vorträgen trafen sich die Mitglieder zur Mitgliederversammlung. Der bisher aktive Vorstand wurde in dieser Zusammensetzung wieder gewählt. Wir bedanken uns vielmals für das Vertrauen unserer Mitglieder und freuen uns auf die Projekte der nächsten beiden Jahre.

Abendveranstaltung

Am Abend tauschten wir während und nach einem sehr schmackhaften Buffet Erfahrungen aus. Im Laufe des Abends gönnten wir uns frische Luft bei einem Spaziergang im Frankfurter Bankenviertel. Zurück im Hotel laß uns Lothar Schwalm aus seinem gelungenen Buch „Wortlust“ vor. Weit nach Mitternacht fielen wir müde, jedoch sehr zufrieden, ins Bett.

Workshop für Ehrenamtliche

Unser „Workshop für Ehrenamtliche“ startete um 9 Uhr am Sonntagmorgen und war spannend, kurzlebig, anstrengend und konstruktiv zugleich.
Fünf SHG-Leiter, drei telefonische Ansprechpartner, zwei Mitstreiter des Redaktionsteams, zwei Praktikanten und vier Vorstandsmitglieder boten eine optimale Zusammensetzung für unsere Workshop-Themen an diesem Tag.

Risiken der Selbsthilfe und Möglichkeiten der Absicherung

Frau Dr. Menter, Rechtsanwältin und Vorsitzende des ADHS Deutschland e.V. widmete sich dem Thema „Risiken der Selbsthilfe und Möglichkeiten der Absicherung für ehrenamtlich Engagierte“. Wie ist das mit den Rechten und Pflichten Ehrenamtlicher, sei es als Vorstandsmitglied, SHG-Leiter, SHG-Mitglied, telefonischer Ansprechpartner usw.? Was darf ich, was nicht, worauf muss ich achten, wann und in welcher Höhe bin ich haftbar? All diese Fragen und noch viele mehr beantwortete Frau Menter in Ihrem informativen Vortrag.

Denn, eine SHG ist heutzutage schnell gegründet, ein Ehrenamt schnell übernommen, aber sind auch alle Konsequenzen bedacht worden?

Öffentliche oder gesetzlich ausdrücklich als „Ehrenamtliche Tätigkeit“ bezeichnete Ehrenämter sowie solche, bei deren freiwilliger Tätigkeit es sich um eine so genannte „verantwortliche“ Tätigkeit handelt, sind vom Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen – wenn in deren Ausübung ein Schaden verursacht wird.

Besonders SHG-Leiter und deren ehrenamtliches Engagement brauchen die Anerkennung, die Unterstützung und im Besonderen den Versicherungsschutz durch einen Dachverband. Wer Gutes tut, sollte auch gut abgesichert sein.
Die meisten der SHG-Leiter und telefonischen Ansprechpartner sind bereits seit einigen Jahren ehrenamtlich für Betroffene und Angehörige in der Tourette-Selbsthilfe aktiv.

Um diese Lücke zu schließen, haben wir als Dachverband seit 2008 die notwendigen Verträge abgeschlossen. Durch ihre Mitgliedschaft beim IVTS sind die SHG-Leiter, telefonischen Ansprechpartner und andere Aktive im Falle eines Haftpflichtschadens bzw. eines Unfalles aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert! Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie auf Berufskrankheiten bezugnehmend auf alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.

Wie wichtig solch eine Absicherung ist, wird leider oftmals unterschätzt – so lange nichts passiert. Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes. In den folgenden, beispielhaften Fällen hätten Sie keinen Versicherungsschutz:

Beispiele:
Ein SHG-Leiter organisiert einen Wandertag und legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die durch unwegsames, gefährliches Gelände führt. Ein SHG-Mitglied stürzt und verletzt sich am Knöchel.

Ein SHG-Leiter radelt mit seinem Rad zum SHG-Treffen, stürzt und erleidet einen körperlichen Schaden.

Ein SHG-Leiter unterstützt den Dachverband durch die persönliche Teilnahme an einer Lehrerfortbildung bzw. durch einen Informationsstand bei einer regionalen Veranstaltung. Er fährt mit dem Auto zum Veranstaltungsort und verursacht einen Unfall. Der Geschädigte ist schwer verletzt.

Im Rahmen Ihrer Selbsthilfearbeit organisieren Sie einen Workshop. Während einer Pause stürzt ein Teilnehmer auf dem Gang zur Toilette und erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beeinträchtigt.

Gemeinsam am Thema, Allein vor Ort?

Im Anschluss daran widmeten wir uns gemeinsam mit Sabine Kraft, Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Betriebswirtin und Geschäftsführerin im Bundesverband Kinderhospiz dem Thema „Gemeinsam am Thema - Allein vor Ort?“.
Die Selbsthilfegruppenleiter als auch alle anderen Ehrenamtlichen wünschen sich weiterhin die enge Zusammenarbeit untereinander, als auch mit dem IVTS als Dachverband. Wichtige Themen waren u. a. die Erarbeitung der Ressourcen und Grenzen der Selbsthilfe, die Abgrenzung der SHG-Leiter bei emotional belastenden und zeitintensiven Fragestellungen durch Betroffene bzw. Angehörige und die Möglichkeiten der Mediation bzw. Supervision.

Wir werden nun in den nächsten Monaten innerhalb einer Projektgruppe alle wichtigen Themen erörtern und in unsere bereits vorhandenen Leitlinien für Ehrenamtliche einarbeiten. Unser Ziel ist es, unser aktuelles Angebot an Leistungen des Dachverbandes für die Ehrenamtlichen noch weiter auszubauen, um Orientierung, Sicherheit und Kraft für diese aufopferungsvolle und wertvolle Arbeit zu geben.

Teamwork spielt im IVTS eine große Rolle, denn es stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Bereitschaft, langfristig engagiert mitzuarbeiten, mit dem Ziel, die Lebensqualität der Betroffenen und Angehörigen zu verbessern.
Die SHG-Leiter begrüßen die Existenz und die Aktivitäten des IVTS e.V. und der TGD e.V. aufgrund der sich ergänzenden Satzungsziele sehr, da sie nun vor Ort viel mehr Hilfestellung leisten können als je zuvor.

Besonders hervorgehoben wurde der Bedarf nach direkter Hilfe, wie sie der IVTS u. a. durch Workshops, vielfältigen Broschüren wie z. B. „Tics & Tourette“ oder den „Ratgeber für Eltern“, den Mitgliederbereich im Internet, die Kooperation mit Christian Hempel auf tourette.de und über das Einzelfallcoaching anbietet.
Der Bedarf an direkter Hilfe spiegelt sich besonders in dem stetigen Mitgliederzuwachs des IVTS wider.

Dankeschön an alle, die im letzten Jahr persönlich, per Telefon oder per E-Mail unsere ehrenamtliche Arbeit durch liebe Worte wertschätzten.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Referenten für die hervorragende Zusammenarbeit, bei allen Ehrenamtlichen für Ihr großes Engagement, bei all unseren Mitgliedern und Förderern für das Vertrauen der letzten Jahre.
Ein herzliches Dankeschön geht aber auch an unsere Familien, die so manches mal auf unsere Präsenz verzichten mussten, damit wir für Sie bzw. Ihre Angehörigen da sein konnten.

 

 



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