| Tourette & Erwerbsminderung
Die Rentenversicherung orientiert sich bei
der Feststellung der Erwerbsfähigkeit immer am Grad der
verbleibenden Erwerbsfähigkeit, kurz GdE, völlig
unabhängig von der Art der Erkrankung und vom erlernten
Beruf. weiter
lesen:

Tourette und Schwerbehinderung
Die einzelnen Versorgungsämter im Bundesgebiet
müssen bei der Bewertung der Ticstörung bzw. des
Tourette Syndroms den Grad der Behinderung in Analogie zu
vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilen (AHP 2008,
Ziffer 26.1. Abs. 2), da alle Ticstörungen nach dem ICD
95.0 – 95.2 in den AHP (Anhaltspunkten bzw. nunmehr
Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) nicht aufgeführt
sind. weiter
lesen:

Versorgungsmedizin-Verordnung
Zum 1. Januar 2009 trat die Versorgungsmedizin-Verordnung
in Kraft.
Bisher wurde das Ausmaß der nach dem Bundesversorgungsgesetz
auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der
Behinderung nach den sogenannten "AHP - Anhaltspunkten
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
(Teil 2 SGB IX)" (siehe weiter unten) festgestellt. weiter
lesen:
Versorgungsmedizin-Verordnung

Anhaltspunkte
2008 für die ärztliche Gutachtertätigkeit
im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
(Teil 2 SGB IX)
Quelle: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales

Kindergeld
auch für volljähriges Pflegekind
Urteil bei einem Kind mit einem ausgeprägten ADS- und
Tourette-Syndrom
Hartz IV-Regelsatz für Kinder zu niedrig
Sozialverband VdK rät Betroffenen Widerspruch einzulegen
Anspruch
sichern!

Tourette & Pflegeversicherung
Wichtige Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen
für Leistungen aus der Pflegeversicherung
finden Sie in unserem Leitfaden Pflegeversicherung
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Mit unserer Vorlage für das Pflegetagebuch
haben Sie die Möglichkeit, den eventuell zusätzlich
vorhandenen Mehraufwand bei Kindern mit dem Tourette Syndrom
selbst zu berechnen. Schreiben Sie uns, wenn Sie die Vorlage
im Excel-Format wünschen.
Eine hervorragende Broschüre zu Pflegeversicherung,
Schwerbehindertenrecht, Elterngeld u.v.m. bietet der Bundesverband
Herzkranke Kinder e.V.
zur
Homepage:

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