Interessenverband Tic & Tourette
InteressenVerband Tic & Tourette Syndrom e.V.
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Begleiterkrankungen (Komorbiditäten)

Das Tourette Syndrom wird sehr oft von anderen Erkrankungen (Komobiditäten) begleitet. Unter Komorbidität wird das gemeinsame Auftreten unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen verstanden. Die Behandlung richtet sich nach der psychosozialen Beeinträchtigung der einzelnen Erkrankungen. Allerdings gibt es auch ein „reines“ Tourette-Syndrom ohne Komorbidität.

ADS/ADHS
Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit und ohne Hyperaktivität

Tourette Syndrom und Zwänge

Der Leitfaden (PDF) von Dr. Steffen Moritz und seiner Arbeitsgruppe am UKE-Hamburg beschreibt eine Selbsthilfetechnik zur Reduktion von Zwangsgedanken (Assoziationsspaltung)
Quelle: http://www.uke.uni-hamburg.de

Obsessive-compulsive disorder (engl.) Authoren: I Heyman, D Mataix-Cols, N A Fineberg

Depressionen

Angsstörung und autoaggressive Handlungen

 

 











 

Tourette Syndrom und Zwänge

Das Tourette Syndrom wird häufig von „tourettischen Zwängen" begleitet. Das Touching, einen Gegenstand oder eine Person berühren zu müssen, gehört z.B. zu den "tourettischen Zwängen". Das Touching wird nicht von übersteigerten Gefühlen wie bei üblichen Zwängen begleitet bzw. liegen dem Ausführen des Touchings nicht zu Grunde. Manche Betroffene beschreiben bei dieser Handlung das gleiche Vorgefühl wie beim Ausführen eines Tics - es handelt sich um einen Impuls, dem sie nachgeben müssen. Im Gegensatz zur Zwangserkrankung können Betroffene die „tourettischen Zwänge“ ebenso wenig beeinflussen wie die Tics und sollten vom Umfeld genauso angenommen werden wie die Tics.

Das Tourette Syndrom kann aber auch von einer eigenständigen Zwangserkrankung begleitet werden.
Die Ursachen einer Zwangserkrankung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig erforscht. Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft kann jedoch von verschiedenen Ursachen ausgegangen werden, denn sowohl neurobiologische als auch Lern- und Erfahrungsbezogene Faktoren spielen bei der Entstehung der Zwangsstörung eine Rolle.

Wann spricht man von einer Zwangserkrankung?

„Normale“ Alltagszwänge kennt wohl jeder von uns. Vielen Menschen drängt sich nach dem Verlassen der Wohnung der Gedanke auf, ob der Herd abgeschaltet wurde oder die Fenster geschlossen wurden. Andere müssen 2-3 mal kontrollieren, ob sie den Schlüssel auch eingesteckt haben, bevor man die Türe schliesst. Den meisten Menschen ist es jedoch möglich, durch „Reproduktion“ vor dem inneren Auge oder beschwichtigen der inneren Unsicherheit, sich von diesem Gedanken zu lösen. Auch ein kurzer Kontrollblick oder Kontrollgriff bringt die nötige Sicherheit. Solche Kontrollmechanismen oder auch ritualisierte Handlungen werden uns von frühester Kindheit an erzogen. Vieles geschieht aus einem „inneren Gefühl der Notwendigkeit“ heraus und macht durchaus Sinn, um Gefahren abzuwenden, Ängste zu reduzieren und dem Gefühl der Sicherheit Platz einzuräumen.

Insoweit sind die normalen Alltagszwänge durchaus mit der Zwangserkrankung vergleichbar. Der Unterschied zu „normalen“ Zwängen ist die Ausprägung und die Intensität der sich immer wieder aufdrängenden Gedanken, verbunden mit dem fehlenden Gefühl nach Sicherheit.
Angst und Panik macht sich im Inneren des Betroffenen breit. Um diese Angst oder auch unrealistisch stark empfundenen Gefühle (wie z.B Ekel) zu beherrschen, muss der Zwangskranke diese ritualisierten Handlungen immer und immer wieder durchführen, bis sich das „just right“ Gefühl (genau richtig) einstellt.

Der Zwangskranke ist nicht in der Lage, seine alltäglichen Zwänge zu kontrollieren. Er erlebt jedoch die Unsinnigkeit seines Denken und Handelns mit vollem Bewusstsein. Ein weiteres Kriterium für krankhaftes/zwanghaftes Verhalten ist die deutliche Beeinträchtigung des Alltags. Bei den Betroffenen entsteht ein hoher Leidensdruck. Der Zwangskranke ist nicht in der Lage, Wichtiges voranzustellen, bzw. die zwanghafte Handlung zu unterbrechen. Der Übergang von „normalen Zwängen“ zu krankhaften Zwängen ist oft fließend und daher von Außenstehenden oft lange Zeit nicht zu erkennen.

Zwangshandlungen sind u.a. Waschzwänge, Kontrollzwänge, Wiederholungszwänge, Zählzwänge, Sammelzwänge ect.

Zwangsgedanken haben häufig sexuelle, religiöse oder aggressive Inhalte. Oft beruhen sie auch auf übersteigerten Gefühlen z.B. von Angst, Ekel, Befürchtungen, Schuldgefühlen.

Die Zwangserkrankung gehört wie das Tourette-Syndrom zu den chronischen Erkrankungen.
Ebenso wie die Tics können die Zwänge mal mehr oder weniger intensiv auftreten. Jedoch verschwinden sie in der Regel nicht einfach wieder. Zwangserkrankungen sind in jedem Fall behandlungsbedürftig.

Behandlung der Zwangserkrankung

In den vergangenen Jahren wurden die Behandlungsmöglichkeiten sehr verbessert. Lange Zeit galten Zwangserkrankungen als nicht oder nur äußerst schwer therapierbar. Heute kann die Symptomatik der Betroffenen auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Eine vollständige Heilung ist jedoch nur in sehr wenigen Fällen möglich.

Es gibt zwei verschiedene Behandlungsmethoden.

Medikamentöse Variante

Es werden überwiegend selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer (SSRI) eingesetzt. Die SSRI`s gehören zur Medikamentengruppe der Antidepressiva. Bei Zwangsgedanken können auch atypische Neuroleptika zum Einsatz kommen.

Psychotherapeutische Variante

Psychoanalyse

Bei dieser Variante steht das Aufarbeiten unbewusster Konflikte im Mittelpunkt, welche für die Auslöser der Zwänge gehalten werden. Der Psychoanalyse wird in der Behandlung bei Zwangserkrankungen jedoch keine Bedeutsamkeit zugemessen. Oftmals wird sogar von einer Verstärkung der Symptomatik berichtet.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie geht die Probleme der Betroffenen direkt an. Die Betroffenen werden nach langer und intensiver Vorbereitung bewusst in Zwangsauslösende Situationen (Reizkonfrontation/Expositionstraining) gebracht, um im Anschluss unter therapeutischer Begleitung die zwanghafte Handlung möglichst zu stoppen. Zwangsgedanken werden mit einem Gedankenstopp behandelt. Der Betroffene muss sich dabei im Geiste seinen schlimmsten Ängsten, Befürchtungen, Vorstellungen aussetzen und diese auf Kommando unterbrechen. Das Ziel ist das Verlernen des unerwünscht/übermäßig stark ausgelebten Verhaltens bzw. das Gewöhnen des Betroffenen an unangenehme Reize. Den Zwangskranken wird bewusst, dass ihre Befürchtungen nicht eintreten. Sie lernen ihre überstarken Gefühle auszuhalten.
Im Verlauf der Therapie zieht sich der Therapeut mehr und mehr aus den Situationen zurück, so dass der Betroffene lernt, seine Zwänge selbst zu managen. Die Dauer der Verhaltenstherapie ist sehr unterschiedlich.
Die Verhaltenstherapie hat eine Erfolgsquote von 75%. Langzeitstudien belegen eine deutliche Verminderung der Symptomatik nach 2-6 Jahren.

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

Als Behandlungsmöglichkeit gilt hier die Verhaltenstherapie als Methode der 1. Wahl. Nur in besonders schweren Fällen wird die medikamentöse Therapie vorübergehend in Betracht gezogen.
Die betroffenen Kinder versuchen die Familie in ihre Zwänge einzubinden, was sehr oft zu schwierigen Familienproblemen führt. Oft können gezielte Veränderungen in der Familieninteraktion die Zwänge schon spürbar mindern. Auffallend ist, dass die Zwänge in fremder Umgebung, ohne vertraute Personen, für eine gewisse Zeit scheinbar kontrolliert werden können. Doch mit zunehmender Zeit und Vertrauen in die fremde Umgebung bzw. Personen explodieren die Zwänge.

Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten viel gemeinsame, positive Zeit mit ihrer Familie verbringen. Dem zwanghaften Verhalten sollte möglichst nicht zu viel Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Familienmitglieder sollten sich nicht in die Zwänge der betroffenen Kinder/Jugendlichen einbinden lassen (dies gilt auch für erwachsene Zwangskranke). Bezugspersonen sollten das Kind nicht beim Durchführen seiner Zwänge unterstützen, da sich das Zwangsverhalten langfristig stabilisiert und verfestigt  (Abwärtsspirale).
Setzen Sie ihrem Kind freundlich aber bestimmt Grenzen, aber unterliegen Sie nicht dem Irrtum, das Kind könne seine Zwänge willentlich steuern oder möchte durch sein Verhalten Aufmerksamkeit erzielen.

Oberstes Gebot : Gelingt es dem Kind, gegen die Zwänge anzukämpfen, sollte es besonders viel Lob und Zuneigung erhalten.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Deutschen Zwangsgesellschaft DGZ: www.zwaenge.de.

 

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